Die Bundesregierung hat wichtige Teile des geplanten Konjunkturpakets auf den Weg gebracht: Die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer und den Kinderbonus. Das Paket soll dafür sorgen, dass die Verbraucher angesichts der Corona-Krise wieder in Konsumlaune kommen.
Konkret beträgt die Mehrwertsteuer, die bei jedem Einkauf anfällt, ab Juli für ein halbes Jahr nur noch 16 statt 19 Prozent. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, sinkt von 7 auf 5 Prozent.
Ziel der im Konjunkturpaket vorgesehenen Senkung der Umsatzsteuer ist, dass Einkäufe im Supermarkt, im Möbelhaus, Elektromarkt oder Autohaus dadurch billiger werden.
Außerdem beschloss das Kabinett für Familien einen Zuschuss von 300 Euro pro Kind – ausgezahlt in mehreren Raten über das Kindergeld. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte, das Geld solle in zwei Raten zu je 150 Euro im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen werden.
Weil der Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird, profitieren besonders Familien mit geringen Einkommen.
Umsatzsteuer kann pauschal abgezogen werden
Geschäfte, die ihre Preise vorübergehend senken wollen, müssen dafür nicht alle Preisschilder ändern. Sie könnten eine Ausnahmeregelung nutzen und den Rabatt pauschal an der Kasse gewähren, erklärte das Wirtschaftsministerium.
Durch diesen Schritt könne die Senkung kostengünstig und unbürokratisch umgesetzt werden. Zuvor war kritisiert worden, es sei für den Handel sehr aufwendig, für nur ein halbes Jahr überall neue Preise auszuzeichnen.
„Hierüber hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit einem Schreiben [PDF] die für den Vollzug der Preisangabenverordnung zuständigen Preisbehörden der Länder informiert“, so das Wirtschaftsministerium auf seiner Homepage.
Solche pauschalen Rabatte, die erst an der Kasse vom Preis abgezogen werden, kennt man bisher vor allem aus dem Schlussverkauf. Nur bei preisgebundenen Waren wie Büchern, Zeitschriften und rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei die Ausnahme nicht möglich.
Beide Maßnahmen bedürfen noch Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat, bevor sie in Kraft treten können. Deshalb sind jeweils Sondersitzungen am 29. Juni geplant. Von den weiteren Maßnahmen wurde unterdessen bereits die Förderung der Wasserstoff-Technologie auf den Weg gebracht.