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Energieeinsparverordnung sorgt für Verwirrung im Sport

LED-Banden in Hallen und Stadien würden nach Ansicht der Initiative Profisport Deutschland nicht von der Energieeinsparverordnung betroffen sein. Foto: Lino Mirgeler/dpa
LED-Banden in Hallen und Stadien würden nach Ansicht der Initiative Profisport Deutschland nicht von der Energieeinsparverordnung betroffen sein. Foto: Lino Mirgeler/dpa

Der Bund hat zur Energieeinsparung unter anderem ein Verbot von Lichtwerbung erlassen, das von 22.00 Uhr bis 16.00 Uhr des Folgetages gilt. Der Profisport glaubt, davon nicht betroffen zu sein.

Berlin (dpa) – Die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung hat im deutschen Profisport für reichlich Verwirrung gesorgt.

Nachdem aus der Handball-Bundesliga ernste Befürchtungen geäußert wurden, wegen der Verordnung möglicherweise erhebliche finanzielle Einbußen durch eingeschränkte Werbemöglichkeiten zu erleiden, gab es dann eine vorsichtige Entwarnung durch die Initiative Profisport Deutschland. „LED-Banden in Veranstaltungsstätten wie Hallen und Stadien sind nicht von der Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen erfasst“, hieß es in einer Mitteilung der Initiative.

Eine Bestätigung aus der Politik gab es dafür zunächst aber nicht. Vielmehr teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf dpa-Anfrage mit: „Wir stehen zu diesem Punkt mit dem Sportministerium (BMI) in Kontakt und führen derzeit Gespräche dazu.“

Energieeinsparverordnung ist in Kraft

Unter Paragraf 11 der am 1. September in Kraft getretenen Verordnung heißt es konkret: „Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22.00 Uhr bis 16.00 Uhr des Folgetages untersagt.“ Es gibt eine Ausnahme, die jedoch nicht auf den Sport zutrifft: „Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.“

Die Initiative Profisport Deutschland geht dennoch davon aus, dass die Verordnung keine Auswirkungen auf den Spielbetrieb in den einzelnen Ligen hat. Der Zusammenschluss von Deutscher Fußball Liga, Deutscher Eishockey-Liga, Basketball-Bundesliga und Handball-Bundesliga verwies darauf, dass der Begriff Werbeanlagen in den Bauordnungen der Länder als Anlagen der Außenwerbung definiert sei. Darunter fielen „ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind“.

Rest an Unsicherheit

LED-Banden in Hallen und Stadien würden nach Ansicht der Initiative Profisport nicht unter diese Definition fallen. „Wir gehen von einer bundeseinheitlichen Auslegung des Begriffes aus“, teilte die IPD mit. Zudem seien die LED-Banden in den Veranstaltungsstätten nur zeitlich begrenzt in Betrieb und würden sich auch nur an einen bestimmten Adressatenkreis richten, in diesem Fall die Zuschauerinnen und Zuschauer.

Solange es keine offizielle Klarstellung von Seiten der Politik gibt, dürfte es bei den Vereinen aber einen Rest an Unsicherheit geben. Denn sollte die Verordnung doch für den Sport gelten, hätte dies gravierende Auswirkungen. „Die Handball-Bundesliga finanziert sich zu zwei Dritteln aus Sponsoring. Das geht natürlich gar nicht“, sagte HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann am Mittwochabend nach dem Supercup zwischen dem SC Magdeburg und dem THW Kiel in Düsseldorf.

Magdeburgs Geschäftsführer Marc-Henrik Schmedt mahnte, „dass alle unsere Dienstleister über Nacht insolvent wären“. Die Werbung in den Arenen sei die wirtschaftliche Grundlage der Vereine. BBL-Geschäftsführer Stefan Holz glaubt zwar nicht, dass das Werbeverbot für den Profisport gilt, sein Urteil über den Vorgang steht aber bereits fest: „Das ist Absurdistan.“

© dpa-infocom, dpa:220901-99-596576/2


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