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Strafverschärfung: Ein Jahr Mindeststrafe für Kindesmissbrauch

Kindesmissbrauch wird in Zukunft als Verbrechen angesehen. Foto: Daniel Karmann/dpa
Kindesmissbrauch wird in Zukunft als Verbrechen angesehen. Foto: Daniel Karmann/dpa

Etliche Missbrauchsfälle gaben den Anlass für diese Gesetzesverschärfung: Kindesmissbrauch wird in Zukunft mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft.

Kinder in Deutschland sollen künftig besser vor Missbrauch geschützt werden. Am Freitag billigte der Bundesrat in Berlin einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages.

Wer Kinder sexuell misshandelt oder Bilder und Filme mit entsprechenden Inhalten beschafft, verbreitet oder auch nur besitzt, soll künftig grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Damit werden diese Taten zum Verbrechen hochgestuft. Auch die Verjährungsfrist für explizite sexuelle Bildaufnahmen von Kindern wird damit hochgesetzt. Sie beginnt nun erst mit Ende des 30. Lebensjahres des Opfers.

Bislang war die Verbreitung wie auch der Besitz von Kinderpornografie juristisch beispielsweise nur ein Vergehen und hatten kürzere Mindeststrafen – der Strafrahmen für den Besitz begann sogar schon bei einer Geldstrafe. Auch eine Einstellung eines Missbrauch-Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen wird damit ausgeschlossen.

Anlass für die Verschärfung waren etwa die Missbrauchsfälle von Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster. Begründet wird das Vorhaben aber auch damit, dass Internet, soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chatfunktion das Gefährdungspotential für Kinder sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt erhöht hätten, wie es im Gesetzentwurf heißt. Vollumfänglich wird das Gesetz am 01. Januar 2022 in Kraft treten.

© dpa-infocom, dpa:210507-99-505762/4

➡️ Information des Bundesrats

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