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Missbrauch von Münster: 14 Jahre Haft-Strafe für 28-Jährigen

Der Hauptangeklagte (m.) wurde vom Landgericht Münster zu 14 Jahren Haft verurteilt. Foto: Guido Kirchner/dpa pool/dpa
Der Hauptangeklagte (m.) wurde vom Landgericht Münster zu 14 Jahren Haft verurteilt. Foto: Guido Kirchner/dpa pool/dpa

Im Missbrauchskomplex Münster sind im Hauptprozess die Urteile gesprochen worden. Das Gericht folgte im wesentlichen den Forderungen der Anklage und verkündete hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung.

Der Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in einer Gartenlaube in Münster ist am Dienstag mit hohen Haftstrafen und anschließender Sicherungsverwahrung für die vier verurteilten Männer zu Ende gegangen.

Der Drahtzieher, ein 28-jähriger IT-Techniker aus Münster, muss für 14 Jahre ins Gefängnis. Bei ihm sieht das Landgericht Münster 29 Taten, darunter zahlreiche Vergewaltigungen in einer Gartenlaube im Norden von Münster, als erwiesen an. Der Deutsche gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.

Die Urteile für die anderen Männer lauten: zehn Jahre Haft für einen Mann aus Hannover (36) für vier Fälle, elf Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle und zwölf Jahre für einen 31-Jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle.

Auch für diese Männer mit deutschem Pass ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Wegen ihres Hanges zu den verurteilten Taten müsse die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden, begründete das Gericht. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht Münster hat ein Urteil im Missbrauchskomplex gesprochen. Foto: Guido Kirchner/dpa
Das Landgericht Münster hat ein Urteil im Missbrauchskomplex gesprochen. Foto: Guido Kirchner/dpa

Im Mittelpunkt des Prozesses standen Taten, die per Video über mehrere Tage rund um eine Geburtstagsfeier in der Gartenlaube in Münster aufgenommen worden waren. Dabei wurden zwei Jungen, darunter der heute elfjährige Ziehsohn des IT-Technikers, immer wieder vergewaltigt. Zeitweise waren die Opfer dabei betäubt worden.

Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidiger können jetzt innerhalb einer Woche die Überprüfung der Urteile (Revision) durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen.

Der Anwalt eines Verurteilten sprach bei der Strafhöhe von erwartbaren Urteilen. Bei der Sicherungsverwahrung aber sah der Verteidiger durchaus noch Klärungsbedarf.

Die Große Strafkammer bewertete das in der sehr emotionalen Urteilsbegründung mit deutlichen Worten anders. Besonders im Fall von Adrian V., der im Prozess zu den angeklagten Vorwürfen geschwiegen hatte, habe das Gericht keine andere Wahl als anschließende Sicherungsverwahrung gehabt.

Der im Zusammenhang mit Kinderpornografie vorbestrafte 28-Jährige sei noch in seiner Bewährungszeit straffällig geworden, habe Gericht und Bewährungshelfer getäuscht. Es sei zu erwarten, dass dies auch in Zukunft wieder passiert.

Die Angeklagten reagierten weitestgehend regungslos auf die Urteile. Zur Begründung beschrieb der Vorsitzende Richter Matthias Pheiler die zum Teil schweren Missbrauchstaten, verzichtete aber zum Schutz der Opfer auf drastische Details der Vergewaltigungen. Das Gericht spricht von absolut verstörenden Taten. „Das übersteigt alles, was dieser Kammer bislang vorgelegt wurde“, sagte Pheiler in der Urteilsbegründung. Die Taten seien gewohnheitsmäßig und mitleidslos erfolgt.

Bei den angeklagten Taten handelt es sich nach Einschätzung des Gerichts besonders im Fall des IT-Technikers Adrian V. nur um die Spitze des Eisbergs. Während der Verhandlung sei weiteres Material durch die Polizei entschlüsselt worden. Auf den Aufnahmen seien Täter und Opfer zum Teil eindeutig anhand von unverwechselbaren Körpermerkmalen zu erkennen gewesen.

Die Haftstrafe für die Mutter des IT-Technikers begründete das Gericht mit dem nachweislichen Wissen der Frau. Sie wusste demnach, dass es in ihrer Gartenlaube zum schweren sexuellen Missbrauch gekommen war. Sie hatte ihrem Sohn die Laube zur Verfügung gestellt.

Als Beweis zitierte Pheiler aus Chatverläufen und einer Aufnahme in der Laube bei einem Frühstück. „Sie wusste von der Pädophilie ihres Sohnes, sie war über den Missbrauch informiert“, sagte das Gericht. Die Frau wusste aber wohl nicht, dass die Männer die Opfer zum Teil für die Taten betäubt hatten. Das wertete das Gericht strafmildernd.

Nordrhein-Westfalens Familien- und Jugendminister Joachim Stamp zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. „Ich bin erleichtert, dass das Gericht nicht nur hohe Haftstrafen ausgesprochen hat, sondern auch anschließende Sicherungsverwahrung. Es ist auch ein klares Signal: Wer Kinder vergewaltigt, erfährt die volle Härte des Rechtsstaats und muss damit rechnen, für immer weggesperrt zu werden“, sagte Stamp laut Mitteilung.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen.

© dpa-infocom, dpa:210706-99-274485/10

➡️ Pressemitteilung des Landgerichts



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