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Schwerbehindertenausweis in aller Regel befristet

Befristete Schwerbehindertenausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Befristete Schwerbehindertenausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Ein Schwerbehindertenausweis gilt nicht ewig, er ist in aller Regel befristet: Das gilt auch dann, wenn der Grad der Behinderung unbefristet festgestellt wurde.

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, hat Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen: Anspruch auf das Dokument hat man mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Der Schwerbehindertenausweis muss aber in aller Regel nach einigen Jahren neu ausgestellt werden. Das gilt laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auch dann, wenn der Grad der Behinderung unbefristet festgestellt wurde (Az.: L 8 SB 2527/21). Auf diese Entscheidung weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de hin.

Hintergrund der Befristung ist laut Gericht, dass so künftige Veränderungen des Gesundheitszustandes im Schwerbehindertenausweis berücksichtigt werden können.

Klägerin hatte mehrere Erkrankungen

Geklagt hatte eine Frau, die unter anderem an funktionellen Organbeschwerden, einem Herzklappenfehler, einer Depression und Bronchialasthma erkrankt war.

Bei ihr war zunächst ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt worden – zu wenig für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.

Gegen diese Entscheidung zog sie vor Gericht. In einem Vergleich einigten sich die Beteiligten darauf, dass bei der Klägerin seit Sommer 2020 ein GdB von 60 vorläge.

Der Schwerbehindertenausweis, der ihr daraufhin ausgestellt wurde, wurde bis Januar 2026 befristet.

Klage gegen die Befristung blieb erfolglos

Dagegen klagte die Frau. Sie vertrat die Position, dass dem gerichtlichen Vergleich keine Befristung zu entnehmen sei.

Zudem sei für sie Voraussetzung für den Vergleichsschluss gewesen, dass sie den Grad der Behinderung von 60 und somit auch den Schwerbehindertenausweis unbefristet erhalte, begründete die Frau.

Ihre Klage vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg blieb erfolglos. Das Gericht betonte, ein behinderter Mensch habe keinen Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis als Folge eines unbefristeten Grades des Behinderung.

© dpa-infocom, dpa:220401-99-757838/2

weiterführende Informationen:
➡️ Urteil im Wortlaut
➡️
VdK: Infos zu Grad der Behinderung
➡️
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