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Anspruch auf Corona-Bürgertests bis Ende Juni

Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch die «Bürgertests» regelt, bleibt vorerst bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch die «Bürgertests» regelt, bleibt vorerst bis einschließlich 29. Juni in Kraft. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Eigentlich sollte die Testverordnung, die Bürgern kostenlose Schnelltests zusichert, bereits mit dem März enden. Doch nun wurde sie bis 29. Juni verlängert. Welche Änderungen danach beschlossen werden, bleibt offen.

Im Kampf gegen Corona-Ansteckungen wird das Angebot
kostenloser Schnelltests für alle bis in den Frühsommer verlängert.

Die ursprünglich bis 30. März geltende Testverordnung, die auch diese
„Bürgertests“ regelt, bleibt vorerst bis einschließlich 29. Juni in
Kraft. Das sehen Änderungen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach
(SPD) vor, die nun im Bundesanzeiger verkündet wurden.

Nachweis bei Zugangsregeln

Damit haben weiterhin alle Bürger auch ohne Symptome Anspruch auf
mindestens einen Schnelltest pro Woche an Teststellen durch
geschultes Personal. Mit dem Angebot sollen Ansteckungen angesichts
der weiterhin hohen Infektionszahlen erkannt und verhindert werden.

Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu
Innenräumen und Veranstaltungen dienen, die ab diesem Sonntag aber
nicht mehr flächendeckend angeordnet werden können.

© dpa-infocom, dpa:220331-99-741435/4


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