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Bundesgerichtshof verkündet Urteil zu NSU-Helfer André E.

Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) eröffnet die Verhandlung zum mutmaßlichen NSU-Helfers André E. Foto: Uli Deck/dpa
Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) eröffnet die Verhandlung zum mutmaßlichen NSU-Helfers André E. Foto: Uli Deck/dpa

Zehn Ermordete, Verletzte bei Sprengstoffanschlägen, Banküberfälle: Die Aufarbeitung des NSU-Terrors wird Politik und Justiz wohl noch Jahre beschäftigen. Ein wichtiges Kapitel könnte aber nun enden.

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof könnte am Mittwoch einen Schlussstrich unter den Mammutprozess um die rechtsextreme Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) ziehen.

Der dritte Strafsenat will ab 11.00 Uhr seine Entscheidung verkünden, ob das Oberlandesgericht München André E. rechtmäßig zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt hat (Az. 3 StR 441/20). Wenn die obersten Strafrichter Deutschlands das so sähen, wäre der Komplex abgeschlossen. Die Urteile gegen die Mitangeklagten, darunter Beate Zschäpe, sind schon rechtskräftig.

Was wusste André E.?

Der Senat könnte aber auch entscheiden, dass das Münchner Urteil im Fall von André E. keinen Bestand hat. In der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe vor knapp zwei Wochen ging es unter anderem um die Frage, ab wann E. von den Machenschaften des NSU gewusst haben soll. Sähe der Bundesgerichtshof hier Probleme bei der Argumentation des Oberlandesgerichts, könnte er das Urteil aufheben und diese Teile des Verfahrens zurück zur neuen Verhandlung nach München verweisen.

Der NSU war jahrelang mordend durch Deutschland gezogen. Opfer der Neonazi-Terrorzelle waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin. Zschäpes Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Sie töteten sich 2011.

Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Zschäpe im August ohne vorherige Verhandlung verworfen. Damit ist sie rechtskräftig als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht hatte 2018 in ihrem Fall auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Urteile gegen drei weitere NSU-Helfer sind ebenfalls rechtskräftig.

Angeklagter fordert Freispruch

Somit war der Fall E. der erste und absehbar einzige, über den der Bundesgerichtshof verhandelt hat. Hintergrund ist, dass hier auch die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel einlegte – ihr war das Strafmaß deutlich zu niedrig. Sie hält die Argumentation des Oberlandesgerichts, wonach E. erst spät von den Mord- und Anschlagsplänen vor allem auf Menschen mit ausländischen Wurzeln erfuhr, für nicht plausibel – sondern erachtet sie als widersprüchlich und rechtsfehlerhaft. E. hatte unter anderem Wohnmobile angemietet, mit denen die Terroristen zu Tatorten fuhren.

Der 42-Jährige selbst fordert einen Freispruch. Verurteilt wurde er, weil er Bahncards kaufte auf seinen Namen und den seiner Frau, aber Fotos der NSU-Mitglieder Zschäpe und Böhnhardt für die Ausstellung eingereicht hatte. Sein Verteidiger argumentierte in Karlsruhe, solche Bahncards seien entgegen der Meinung der Anklage keine „Behelfsidentitätsnachweise“. Eine Bahncard alleine reiche nicht, man brauche auch etwa einen Personalausweis. Zumal nur in einem Jahr die beanstandeten Bahncards Fotos zeigten, in zwei Folgejahren nicht.

© dpa-infocom, dpa:211215-99-385949/4


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