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Zügige Anpassung des Klimaschutzgesetzes angestrebt

«Beim Klimaschutz muss schnell mehr passieren, damit wir vor 2050 klimaneutral werden»: Olaf Scholz. Foto: Kay Nietfeld/dpa
«Beim Klimaschutz muss schnell mehr passieren, damit wir vor 2050 klimaneutral werden»: Olaf Scholz. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Der Bund muss auf Geheiß des Verfassungsgerichts das Klimaschutzgesetz nachbessern. Verbände drängen die Regierung zum Handeln. Nun soll alles ganz schnell gehen.

Die Bundesregierung strebt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine zügige Anpassung des Klimaschutzgesetzes an.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Bundesregierung werde alles daran setzen, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zu machen. Seibert sprach von einem wegweisenden Urteil. Kernforderungen des Gerichts an die Regierung sollten noch in dieser Legislatur umgesetzt werden. Der neue Bundestag wird am 26. September gewählt.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte zuvor erklärt: „Ich habe mit der Bundeskanzlerin vereinbart, dass das neue Klimaschutzgesetz in dieser Legislaturperiode kommt. Zusammen mit der Bundesumweltministerin werde ich zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.“

Die Karlsruher Richter hatten den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

Dabei geht es um das Klimaschutzgesetz, das bisher für die Jahre bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen für Bereiche wie die Energiewirtschaft, die Industrie, den Verkehr oder die Landwirtschaft festlegt. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich.

© dpa-infocom, dpa:210430-99-410441/6

weiterführende Informationen:
➡️ Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts
➡️ Urteil des Bundesverfassungsgerichts
➡️ Gesetzestext Klimaschutzgesetz
➡️ Artikel 20a Grundgesetz
➡️ weitere News zum Thema Umwelt

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