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UV-C-Leuchten können Augen und Haut reizen

Gereizte Augen: UV-C-Leuchten können zwar Krankheitserreger abtöten - allerdings dafür an anderer Stelle auch Schäden verursachen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Gereizte Augen: UV-C-Leuchten können zwar Krankheitserreger abtöten - allerdings dafür an anderer Stelle auch Schäden verursachen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Vorsicht vor der versteckten Gefahr einer UV-C-Leuchte: Laut dem TÜV SÜD ist das blaue Licht für Menschen kaum zu sehen – aber schädlich. Käufer sollten deshalb unbedingt auf bestimmte Lampen verzichten.

München (dpa/tmn) – Offen verbaute UV-C-Leuchten bergen ein Gesundheits-Risiko. Davor warnt der TÜV Süd. Die UV-C-Bestrahlung ist zwar ein potenziell wirksames Mittel zur Abtötung von Bakterien und Viren. Für den Nutzer besteht jedoch die Gefahr, Augen und Haut durch die Strahlung zu schädigen. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um eine starke, offene Lichtquelle handelt.

Ein TÜV-Süd-Test im Auftrag des Hessischen Rundfunks von drei im Internet frei verkäuflichen UV-C-Leuchten hatte ergeben, dass alle drei nicht zu empfehlen sind. Zwei bestanden aus einem offenen System, aus dem UV-C-Licht in gesundheitsschädlicher Stärke austrat. Eine Lampe bewertete der TÜV Süd trotz eines geschlossenen Systems als potenziell gefährlich, denn sie zeigte gar keine keimabtötende Wirkung. 

Weil das bläuliche Licht für das menschliche Auge nicht gut einzuschätzen ist, rät der TÜV Süd von allen offen verbauten UV-C-Leuchten ab. Die Produkte im geschlossenen, festen Gehäuse sind jedoch nicht bedenklich und können durchaus wirksam sein. Laut TÜV Süd kann die durch die Leuchten gereinigte Luft eine Keimfreiheit von bis zu 99,9 Prozent erreichen.

© dpa-infocom, dpa:201204-99-575836/2

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