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Bei Erkältung: Telefonische Krankschreibung bis Ende März möglich

Patienten mit Erkältungsbeschwerden können sich weiterhin telefonisch eine Krankschreibung besorgen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Patienten mit Erkältungsbeschwerden können sich weiterhin telefonisch eine Krankschreibung besorgen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wer unter typischen Erkältungssymptomen leidet, kann sich weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Eine entsprechende Regelung wurde nun verlängert.

Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden bleiben wegen der andauernden Corona-Krise bis ins neue Jahr hinein auch telefonisch ohne Praxisbesuch möglich.

Die Sonderregelung wird nochmals bis Ende März verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Donnerstag beschloss. Dies soll unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.

Krankschreibungen per Telefon sind damit weiterhin für bis zu sieben Tage möglich und können für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Ärztinnen und Ärzte müssen sich dafür durch „eingehende telefonische Befragung“ persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen. Die bisherige Sonderregelung lief bis Jahresende.

Bis Ende März können Kliniken nun auch wieder von Vorgaben zu einer Mindestbesetzung mit Pflegefachkräften in bestimmten Stationen abweichen, wie der Bundesausschuss beschloss. Bis dahin soll in den Kliniken zudem auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet werden.

Die Beschlüsse leisteten einen Beitrag, um Krankenhäuser und Arztpraxen zu entlasten und zugleich Patientinnen und Patienten zu schützen, sagte der Vorsitzende Josef Hecken.

© dpa-infocom, dpa:211202-99-232163/3

➡️ Pressemitteilung im Wortlaut

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