Gesundheit & Fitness News

Regeln für Videosprechstunden

Ein Hausarzt sitzt während einer Videosprechstunde in seiner Praxis vor einem Laptop. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/ZB
Ein Hausarzt sitzt während einer Videosprechstunde in seiner Praxis vor einem Laptop. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/ZB

Das Angebot für Sprechstunden via Webcam ist den letzten Monaten sprunghaft angestiegen. Auch weil bisherige Beschränkungen nun wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt werden.

Berlin (dpa/lhe) – Seit 1. April 2019 dürfen Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.

Zunächst waren dem Angebot enge Grenzen gesetzt: In einem Quartal durfte höchstens 20 Prozent der Leistung per Video erbracht werden und es durften maximal 20 Prozent der Patienten ausschließlich so behandelt werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Beschränkung inzwischen ausgesetzt.

Der Psychotherapeut muss einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen. Die Anforderungen legt die Kassenärztliche Bundesvereinigung fest. Die Liste der zugelassenen Anbieter ist mehrere Seiten lang.

© dpa-infocom, dpa:210331-99-44667/3

[plista widgetname=plista_widget_belowArticle]

Hinterlasse einen Kommentar