News Topthemen Verbrechen

Urteil nach Mord in Sinsheim: Neun Jahre Haft für 14-Jährigen

Am Tatort: Wegen Mordes an einem 13 Jahre alten Jungen hat das Landgericht Heidelberg einen 14-Jährigen zu neun Jahren Haft verurteilt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Am Tatort: Wegen Mordes an einem 13 Jahre alten Jungen hat das Landgericht Heidelberg einen 14-Jährigen zu neun Jahren Haft verurteilt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Der Täter ist erst 14 Jahre alt, die Richter sprachen von einem heimtückischen Mord. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen Mordes an einem 13 Jahre alten Jungen in Sinsheim hat das Landgericht Heidelberg in seinem Urteil einen 14-Jährigen zu neun Jahren Haft verurteilt.

Die Große Jugendkammer sah es nach einer umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass das Opfer am 24. Februar in ein Waldstück bei Sinsheim-Eschelbach gelockt wurde.

Der Angeklagte stach dort nach Ansicht des Gerichts mit Tötungsabsicht mit einem Messer insgesamt sieben Mal in den Rücken und Halsbereich des arg- und wehrlosen Jungen. Dieser starb wenig später vor Ort.

Richter spricht von Heimtücke

Die Richter nannten als Mordmerkmal die Heimtücke. Der nun verurteilte Jugendliche bestritt die Tat anfangs, gestand sie später jedoch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der tödliche Angriff mit einem Küchenmesser erschütterte selbst hartgesottene Kriminalbeamte. Vor allem, weil Opfer und Täter sehr jung sind. Am Tatort hielt sich auch ein damals zwölfjähriges Mädchen auf, über dessen Rolle viel spekuliert wird.

Offiziell hieß es lediglich, das Motiv für die tödliche Messerattacke sei Eifersucht gewesen. Auch in seiner Mitteilung zum Urteil nimmt das Gericht keine Stellung zu den Beweggründen des Verurteilten. Der Prozess wurde aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Verteidigung plädierte auf Totschlag

Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten zuvor beantragt, den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren zu verurteilen.

Die Verteidigung hatte eine Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert. Der Strafrahmen einer Jugendstrafe reicht bei vorsätzlichen Tötungen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

© dpa-infocom, dpa:211210-99-330415/5


[plista widgetname=plista_widget_belowArticle]

Hinterlasse einen Kommentar