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KBV hält an Starttermin fürs E-Rezept fest

Das E-Rezept soll zum Jahresanfang 2022 kommen. Allerdings haben einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 Zeit für die Umstellung. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa
Das E-Rezept soll zum Jahresanfang 2022 kommen. Allerdings haben einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 Zeit für die Umstellung. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Das E-Rezept soll Ärzten, Patienten und Krankenkassen viele Vorteile bringen. Geplant ist seine Einführung Anfang 2022. An dem Termin wird sich wohl auch nichts ändern. Doch nicht alle Praxen müssen sofort mitmachen.

Das digitale E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden in Deutschland wie geplant zum Jahresanfang 2022 starten. Darauf haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das für die Umsetzung zuständige Unternehmen Gematik hingewiesen.

Damit dementierten sie Medienberichte wonach der Start des E-Rezeptes und der eAU auf Ende Juni 2022 verschoben worden seien. „Die Starttermine sind gesetzlich vorgeschrieben und können von der KBV nicht verschoben werden“, sagte ein Sprecher der KBV auf Anfrage.

Die KBV habe allerdings eine Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stünden.

„Das ist auch aus Sicht der Ärzte und Patienten ein sinnvolles Verfahren“, sagte der KBV-Sprecher. Das behindere aber nicht den Start der beiden Verfahren in vielen Arztpraxen.

App von Gematik

Die App für das E-Rezept stammt von der Gematik GmbH, die mehrheitlich dem Bund gehört und für den Aufbau eines sicheren Gesundheitsdatennetzes verantwortlich ist.

Das Bundesgesundheitsministerium und die Gematik versprechen sich vom E-Rezept eine höhere Arzneimittelsicherheit für die Patienten, wenn alle eingenommenen Arzneimittel mit Blick auf Neben- und Wechselwirkungen kontinuierlich geprüft werden.

Außerdem soll der gesamte Ablauf von der Verschreibung in den Arztpraxen über die Abholung durch die Patienten bis hin zur Abrechnung bei den Krankenkassen viel effizienter gestaltet werden.

Eine Sprecherin der Gematik betonte, durch die KBV-Richtlinie ändere sich an den gesetzlich festgelegten Terminen zur Einführung nichts. „Hier geht es um das Ersatzverfahren, falls Ärztinnen und Ärzte technisch nicht in der Lage sind, die eAU oder das E-Rezept anzuwenden.“

© dpa-infocom, dpa:211104-99-868485/2


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