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Betriebsräte: DGB erwartet erleichterte Bildung in Unternehmen

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll heute im Bundestag beschlossen werden. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll heute im Bundestag beschlossen werden. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Was sollen Beschäftigte tun, wenn sie sich im Unternehmen unter Druck gesetzt fühlen – aber wenig Chancen sehen, ihre Rechte durchzusetzen? Per Gesetz soll ihre Stellung gestärkt werden.

Beschäftigte in Deutschland können nach Erwartung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) künftig leichter Betriebsräte in ihren Unternehmen gründen.

Grund ist ein Gesetz, das die Koalition an diesem Freitag im Bundestag beschließen will. „Dank des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes wird es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in vielen Betrieben leichter fallen, Betriebsräte zu bilden“, sagte der DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Initiator*innen von Betriebsratswahlen werden nun besser vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt als vorher.“

Um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, wollen Union und SPD mit dem Gesetz den Kündigungsschutz verbessern.

„Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird den mitbestimmungspolitischen Stillstand der letzten Jahrzehnte nicht überwinden können“, sagte Hoffmann zwar. Dennoch sei es ein wichtiger Schritt und sollte seiner Ansicht nach in vorliegender Form ohne weitere Änderungen in Kraft treten.

SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte der dpa: „In Zukunft soll niemand mehr aus dem Betrieb gemobbt werden können, weil er einen Betriebsrat gründen will.“ Betriebsräte bekämen zudem mehr Mitsprache bei Weiterbildung und Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Personalbereich von Betrieben.

Mit dem Gesetz sollen auch eine bessere Absicherung von Beschäftigten im Homeoffice bei Unfällen beschlossen werden. Ausgeweitet werden soll der Versicherungsschutz auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang. Auch soll es Versicherungsschutz geben für Unfälle auf Wegen, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen, also zum Beispiel zur Kita.

© dpa-infocom, dpa:210521-99-684760/3

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