Fußball

Verjährung: Kein FIFA-Verfahren gegen Beckenbauer und Co.

Das Präsidium des OK für die Fußball-WM 2006(l-r): Vizepräsident Wolfgang Niersbach, Vizepräsident Theo Zwanziger, Präsident Franz Beckenbauer und der 1. Vizepräsident Horst R. Schmidt. Foto: Kunz/Fotoagentur Kunz/dpa
Das Präsidium des OK für die Fußball-WM 2006(l-r): Vizepräsident Wolfgang Niersbach, Vizepräsident Theo Zwanziger, Präsident Franz Beckenbauer und der 1. Vizepräsident Horst R. Schmidt. Foto: Kunz/Fotoagentur Kunz/dpa

Der Fußball-Weltverband FIFA wird das Verfahren gegen Franz Beckenbauer, den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und den früheren DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt im Zusammenhang mit dem WM-Sommermärchen 2006 wegen Verjährung nicht weiter verfolgen.

Das entschied die rechtsprechende Kammer der unabhängigen Ethikkommission, wie die FIFA in einer Mitteilung veröffentlichte. Die Untersuchungskammer der FIFA-Ethikkommission hatte am 22. März 2016 ein Verfahren eingeleitet.

Sie war zu dem Schluss gekommen, dass Beckenbauer, Zwanziger und Schmidt im Zusammenhang mit einer Zahlung von 10 Millionen Schweizer Franken an den damaligen FIFA-Vize Mohamed bin Hammam im Jahr 2002 gegen Art. 27 (Bestechung und Korruption) verstoßen haben.

„Bei der Bemessung der Verjährungsfrist im vorliegenden Entscheid kam die rechtsprechende Kammer aber zum Schluss, dass nicht die Zeitspanne des gesamten bis 2006 dauernden Systems, für das den genannten Funktionären die Tatbestände von Bestechung und Korruption vorgeworfen wurden, sondern der genaue Zeitpunkt der Handlungen jedes einzelnen Funktionärs für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebend ist“, so die FIFA.

„Die rechtsprechende Kammer hielt fest, dass die maßgebende Verjährungsfrist für die Handlungen von Franz Beckenbauer 2012 und für diejenigen von Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt 2015 abgelaufen ist, weshalb ihre Handlungen gemäß Art. 12 FER nicht mehr verfolgt werden können“, heißt es in der FIFA-Mitteilung weiter.

Die deutschen WM-Macher hatten immer behauptet, dass diese Summe dazu diente, um damit einen Organisationszuschuss vom Weltverband FIFA in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken abzusichern.

Zuvor war bereits im April 2020 das Verfahren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen den früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (70) wegen Verjährung eingestellt worden.

Zwanziger, Schmidt und Urs Linsi waren wegen Betruges angeklagt worden, Niersbach wegen Beihilfe. Hintergrund war auch, dass das Verfahren wegen der Corona-Krise ab März 2020 ausgesetzt und nicht weiter fortgeführt worden war. Alle Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets bestritten.

© dpa-infocom, dpa:210225-99-594267/3

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