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Londoner Gericht lehnt US-Auslieferungsantrag für Assange ab

Wikileaks-Gründer Julian Assange an einem Fenster der ecuadorianischen Botschaft (Archiv). Der britische Strafgerichtshof hat den US-Auslieferungsantrag für Assange abgelehnt. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa
Wikileaks-Gründer Julian Assange an einem Fenster der ecuadorianischen Botschaft (Archiv). Der britische Strafgerichtshof hat den US-Auslieferungsantrag für Assange abgelehnt. Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa

Mit Hochspannung war die Entscheidung erwartet worden: Muss Großbritannien Julian Assange an die USA ausliefern? Nein, entscheidet ein Gericht in London. Doch das Urteil ist alles andere als ein Freispruch erster Klasse.

London (dpa) – In einem beispiellosen Verfahren um den Umgang mit Pressefreiheit hat ein britisches Gericht die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA abgelehnt.

Richterin Vanessa Baraitser begründete am Montag in London ihre Entscheidung mit dem psychischen Gesundheitszustand Assanges und den Haftbedingungen, die ihn in den USA erwarten würden. Es sei damit zu rechnen, dass er sich in Isolationshaft das Leben nehmen werde.

Politiker, Journalistenverbände und Menschenrechtler begrüßten die Entscheidung. Sie kritisierten aber, dass die Richterin den Fall nicht als politisch motiviert einstufte. Assange hätten in den USA im Fall einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft gedroht.

Assanges Verlobte Stella Moris forderte die US-Regierung auf, das Verfahren gegen ihren Partner einzustellen. „Der heutige Sieg ist ein erster Schritt hin zur Gerechtigkeit in diesem Fall“, sagte Moris vor dem Gerichtsgebäude Old Bailey. Doch zum Feiern sei es zu früh. Noch fürchte sie, dass die USA ihren Partner weiterhin unerbittlich verfolgen wollten.

Erwartet wurde, dass die USA Berufung gegen das Urteil einlegen. An diesem Mittwoch (6. Januar) wird über eine Freilassung Assanges auf Kaution entschieden. Mexiko will dem 49-Jährigen Asyl anbieten, wie Präsident Andrés Manuel López Obrador ankündigte.

Die US-Justiz wirft dem gebürtigen Australier vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning – damals Bradley Manning – geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Es geht um Hunderttausende Dokumente. Der 49-Jährige habe damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht, so der Vorwurf. Seine Unterstützer sehen in ihm hingegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat.

Vor dem Gericht feierten Assanges Anhänger die Entscheidung mit Jubel und Freudensprüngen, wie eine Reporterin der Deutschen Presse-Agentur beobachtete. Seine Partnerin Moris, mit der er zwei kleine Kinder hat, brach nach dem Urteil im Gerichtsgebäude in Tränen aus. Der Whistleblower Edward Snowden lobte das Urteil. Bei Twitter schrieb er: „Vielen Dank an alle, die sich gegen eine der gefährlichsten Bedrohungen der Pressefreiheit seit Jahrzehnten eingesetzt haben.“

Richterin Baraitser machte allerdings deutlich, dass der Fall nicht politisch motiviert sei. Assanges Verhalten sei über das normale Verhalten eines investigativen Journalisten hinausgegangen. Er sei sich der Gefahr für Informanten bewusst gewesen, als er deren Namen in den veröffentlichten Dokumenten nicht schwärzte. „Das Recht auf freie Meinungsäußerung bietet Menschen wie Herrn Assange keinen uneingeschränkten Ermessensspielraum, um über das Schicksal anderer zu entscheiden“, sagte die Richterin.

Es gebe zudem keine Beweise, dass die Regierung von US-Präsident Donald Trump Druck auf Staatsanwälte ausgeübt habe, betonte sie. „Es gibt wenig oder keine Anhaltspunkte dafür, dass Präsident Trump Herrn Assange oder Wikileaks feindlich gegenübersteht.“

Wird gegen die Entscheidung Berufung eingelegt, könnte das Verfahren vor den britischen Supreme Court gehen und schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschäftigen.

Deutsche Journalistenverbände reagierten erleichtert auf das Urteil. Der Richterspruch sei ein wichtiger Erfolg „für alle Journalistinnen und Journalisten, die mit brisantem Material arbeiten, an dessen Veröffentlichung Mächtige kein Interesse haben“, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank Überall.

Der Geschäftsführer der Organisation Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, kritisierte aber, die Urteilsbegründung „lässt eine Hintertür offen für die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten weltweit, die geheime Informationen von großem öffentlichen Interesse veröffentlichen, wie es Assange getan hat“. Die Organisation Amnesty International kritisierte, Großbritannien habe mit der Zulassung des Verfahrens einen Präzedenzfall geschaffen „und die Presse- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank gesetzt“.

Ähnlich äußerten sich Politiker in Deutschland. Die Obfrau der Linken im Auswärtigen Ausschuss, Sevim Dagdelen, betonte, die Richterin habe der Kriminalisierung des investigativen Journalismus zugestimmt. Auch die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Margit Stumpp, kritisierte, die Argumentation sei „nicht nachzuvollziehen“. So werde „grundsätzlich ignoriert, dass das Auslieferungsgesuch politisch motiviert ist“, sagte sie. Die Bundesregierung wollte den Fall nicht kommentieren. „Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin.

Der Wikileaks-Gründer saß bereits seit rund eineinhalb Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten der britischen Hauptstadt. Angesichts der Corona-Pandemie durfte er nur sehr eingeschränkt Besuch empfangen, auch Telefonate nach draußen waren nicht unbegrenzt möglich. Familienmitglieder sorgten sich seit langer Zeit um Assanges psychischen und gesundheitlichen Zustand.

Schlagzeilen machte Assange 2012 mit seiner Flucht in die ecuadorianische Botschaft in London. Damals lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Die Ermittlungen wurden jedoch später eingestellt. Die britische Polizei verhaftete Assange im April 2019, weil er mit der Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte. Er wurde zu einem knappen Jahr Haft verurteilt.

© dpa-infocom, dpa:210104-99-888444/15

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