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Handelsverband kritisiert Habecks Kartellrechtspläne scharf

Stefan Genth ist Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland. Foto: Annegret Hilse/Reuters/POOL/dpa
Stefan Genth ist Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland. Foto: Annegret Hilse/Reuters/POOL/dpa

Nach Ansicht von Handelsverband-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth wäre die Verschärfung des Kartellrechts ein großer Fehler. Er rät „dringend“ von dem Vorhaben ab.

Berlin (dpa) – Der Handelsverband Deutschland hat die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für ein schärferes Kartellrecht scharf kritisiert.

„Wir halten die Einführung missbrauchsunabhängiger Entflechtungsmöglichkeiten und kartellrechtlicher Gewinnabschöpfungsansprüche ohne Nachweis des Verschuldens für einen Irrweg“, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Ein solcher Blankoscheck für das Bundeskartellamt würde willkürliche und politisch motivierte Entscheidungen begünstigen.“ Er empfehle „dringend“, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.

Nach Habecks Plänen soll das Kartellamt mehr Eingriffsmöglichkeiten erhalten, um gegen Mineralölkonzerne schärfer vorgehen zu können. Wettbewerbshüter sollen neben schlagkräftigeren Sektoruntersuchungen auch Gewinne abschöpfen können, wenn Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. Als letztes Mittel sollen Entflechtungen möglich sein. Hintergrund: Zum 1. Juni war zur Entlastung der Autofahrer die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt worden. An den Zapfsäulen wurde dies aber kaum spürbar.

Genth: Negative Folgen für Wettbewerb

Genth sagte, zwar sei auch der Handel von hohen Benzin- und Energiekosten betroffen und könne den Ärger nachvollziehen. Die Pläne des Wirtschaftsministers allerdings hätten negative Folgen für Wettbewerb, Verbraucher und de Wirtschaftsstandort Deutschland. „Die Tätigkeit der Unternehmen im Wettbewerb ist ja gerade darauf gerichtet, eine marktstarke Stellung zu erlangen. Wenn eine aus eigener Kraft erreichte und nicht missbrauchte Marktmacht vom Gesetzgeber per se unter Generalverdacht gestellt wird, kann dies das Engagement von Unternehmen auf dem Markt von vornherein dämpfen“, sagte Genth.

Die Einführung einer missbrauchsunabhängigen Möglichkeit zur Gewinnabschöpfung erscheine ebenfalls „extrem risikobehaftet“, so Genth weiter. „Auch weil die Abschöpfung legal erwirtschafteter Erträge möglich wäre, stellt sich dann ernsthaft die Frage, ob eine solche gesetzliche Maßnahme überhaupt verfassungskonform wäre“, warnte er.

© dpa-infocom, dpa:220614-99-653582/2

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