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Bettensteuern für Hotelgäste sind mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht gibt am Dienstag bekannt, ob Städte von Übernachtungsgästen weiter eine Bettensteuer kassieren dürfen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Das Bundesverfassungsgericht gibt am Dienstag bekannt, ob Städte von Übernachtungsgästen weiter eine Bettensteuer kassieren dürfen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Vorreiter war Köln, viele haben es nachgemacht: Dutzende Städte verlangen von Reisenden eine Extra-Abgabe auf Übernachtungen. Ist das rechtens? Karlsruhe hat nun eine Entscheidung gefällt.

Karlsruhe (dpa) – Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen.

Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die jeweiligen örtlichen Abgaben zurück, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

© dpa-infocom, dpa:220517-99-317996/3


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