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Unter Vorbehalt: Kamila Walijewa darf im Einzel starten

Die Anhörung in der Doping-Affäre um Kamila Walijewa ist beendet. Foto: Bernat Armangue/AP/dpa
Die Anhörung in der Doping-Affäre um Kamila Walijewa ist beendet. Foto: Bernat Armangue/AP/dpa

Die Sportrichter haben ihr Urteil in der Doping-Affäre um die russische Olympiasiegerin Walijewa gefällt. Das IOC scheitert, der 15-Jährigen den Start im Damen-Einzel zu verwehren.

Peking (dpa) – Nach der Starterlaubnis für ihre zweite Gold-Mission weinte Russlands Eiskunstlauf-Star Kamila Walijewa vor laufender TV-Kamera.

„Das sind wahrscheinlich Tränen des Glücks, aber auch des Kummers“, sagte die 15-Jährige dem russischen Staatsfernsehen. Nach für sie „sehr schweren Tagen“ freue sie sich, sei aber gleichzeitig emotional müde: „Und trotzdem bin ich auf jeden Fall glücklich, bei den Olympischen Spielen zu sein und zu versuchen, mein Land zu repräsentieren.“

Stunden zuvor hatte sich Walijewa trotz ihres Doping-Vergehens die Starterlaubnis für den angestrebten Kampf um ihr zweites olympisches Gold erkämpft, eine Medaille wird sie aus Peking aber nicht mitnehmen dürfen. Der Internationale Sportgerichtshof Cas hat der Eiskunstlauf-Favoritin bei den Winterspielen zwar im Eilverfahren den Weg ins Damen-Einzel geebnet. Ein Freispruch war es für Walijewa aber nicht. Der Cas lehnte am Montag nach einer mehr als fünfstündigen Anhörung zunächst die Einsprüche gegen die Aufhebung der vorläufigen Sperre für die Eiskunstläuferin ab.

Nach dem Wada-Kodex eine „geschützte Person“

Während die Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) Russland schwere Fehler beim Umgang mit dem Dopingfall vorwarf, reagierte das Internationale Olympische Komitee kühl auf die Entscheidung: Sollte Walijewa nach dem Team-Gold eine weitere Medaille gewinnen, wird es keine Siegerehrung und keine Blumenzeremonie direkt nach dem Wettkampf geben. Das beschloss die IOC-Exekutive.

Der Cas entschied in dem auch vom IOC angestrengten Eilverfahren aus zwei Gründen zugunsten der als Jahrhunderttalent geltenden Walijewa. Als Minderjährige sei sie nach dem Wada-Kodex eine „geschützte Person“. Zudem wäre es angesichts der unklaren Beweislage und der Verzögerungen bei der Auswertung des Dopingtests unfair, der Europameisterin einen Start im Damen-Einzel am Dienstag zu verwehren. Ein Startverbot würde Walijewa „unter diesen Umständen einen irreparablen Schaden zufügen“, befanden die Sportjuristen des Cas.

Wada: Rusada trägt Mitschuld an Verzögerung

Dieser Urteilsbegründung wollte sich die Wada nicht anschließen. Im Gegenteil: Die Aufhebung der vorläufigen Sperre von Walijewa nach dem positiven Dopingtest im Dezember 2021 durch den Disziplinarausschuss der russischen Anti-Doping-Agentur (Rusada) würde „nicht mit den Bestimmungen des Wada-Codes übereinstimmen“, teilte die Wada mit.

Wie die Weltagentur erklärte, gibt es im Code „keine spezifischen Ausnahmen in Bezug auf obligatorische vorläufige Suspendierungen für „geschützte Personen“, einschließlich Minderjähriger.“ Auch das Cas-Argument, dass es aufgrund einer unklaren Beweislage und der Verzögerungen bei der Auswertung des Dopingtests unfair wäre, der Russin eine weitere Olympia-Teilnahme zu verwehren, ließ die Wada nicht gelten. Die Rusada trage eine Mitschuld an der Verzögerung.

„Was die Probenanalyse der Athleten anbelangt, so erwartet die Wada stets, dass die Anti-Doping-Organisationen mit den Labors in Verbindung stehen“, hieß es in der Stellungnahme. Dadurch solle sichergestellt werden, dass diese die Probenanalyse beschleunigen und die Resultate vorliegen, bevor die Athleten zu Großveranstaltungen wie den Olympischen Spielen reisen oder dort antreten würden.

„Nach den der Wada vorliegenden Informationen wurde die Probe in diesem Fall von der Rusada nicht als Prioritätsprobe gekennzeichnet, als sie beim Anti-Doping-Labor in Stockholm einging“, erklärte die Weltagentur. „Dies bedeutete, dass das Labor nicht wusste, dass es die Analyse dieser Probe beschleunigen sollte.“ Das Testresultat traf am 7. Februar bei der Rusada ein – nachdem die russische Mannschaft mit Walijewa in Peking Team-Gold gewonnen hatte.

Die Rusada wehrte sich gegen Vorwürfe. Walijewas Probe sei rechtzeitig an das Stockholmer Labor geschickt worden, teilte sie mit. Das Labor habe aber wenig später mitgeteilt, dass sich die Auswertung aufgrund der aktuellen Corona-Situation verzögere. Später habe Stockholm versichert, dass die Probe vorrangig behandelt und das Ergebnis noch vor Beginn der Spiele vorliegen werde. Dennoch sei es letztendlich erst am 7. Februar bei der Rusada eingegangen.

Russlands Olympia-Bann Ende 2022 beendet

Das Olympische Komitee der USA kritisierte das Urteil heftig. „Die Athleten haben das Recht zu wissen, dass sie unter fairen Bedingungen antreten. Leider ist dieses Recht heute versagt geblieben“, sagte Geschäftsführerin Sarah Hirshland. „Dies scheint ein weiteres Kapitel von Russlands systematischer und allgegenwärtiger Missachtung sauberen Sports zu sein.“

Für Russland geht es bei dem Streitfall um mehr als nur das Dopingvergehen im Eiskunstlauf. Das Land ist wegen organisierter Manipulationen und der Vertuschung von Sportbetrug wie schon bei den Sommerspielen in Tokio gesperrt. Die russischen Athleten dürfen nur als Vertretung des russischen Olympia-Komitees ROC antreten. Bei Siegerehrungen darf die russische Hymne nicht gespielt und die Flagge nicht gehisst werden. Ende des Jahres läuft der zweijährige Olympia-Bann aus.

Der Kreml ging auf das Für und Wider in der Eiskunstlauf-Affäre nicht ein. „Wir, das ganze Land, wünschen Kamila, dass sie die Olympischen Spiele gewinnt“, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der Agentur Interfax zufolge. Für Sportminister Oleg Matyzin ist der Cas-Spruch die „einzig richtige und gerechte Entscheidung.“

Ungeachtet des Doping-Skandals hofft der Kreml bei den Sommerspielen 2024 in Paris auf eine Teilnahme ohne Einschränkungen. „Wir meinen, dass Russland all seine Verpflichtungen erfüllt“, sagte Peskow. „Wir hoffen, dass wir schon ab dem nächsten olympischen Zyklus in ein normales, vollwertiges Teilnahmeregime eintreten werden.“

DOSB: „Ein besonderer Dopingfall“

Der Deutsche Olympische Sportbund hat Bedenken. Es werde „deutlich, dass das Auslaufenlassen der Sperre gegen den russischen Sport zum Jahresende den Unterschieden zwischen den einzelnen Sportarten nicht ausreichend Rechnung trägt“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert. „Eine Einzelfallbetrachtung jeder Sportart wäre möglicherweise angemessener im Sinne eines konsequenten Anti-Doping-Kampfes.“

Der DOSB-Chef betonte zudem, dass dieses Urteil zu einer positiven A-Probe einer Minderjährigen „einen besonderen Dopingfall“ betreffe. Allerdings stelle sich im Fall Walijewa die grundsätzliche Frage, „welchen Leistungssport wir eigentlich haben wollen“, sagte Weikert. „Der aktuelle Fall bestärkt uns in der Auffassung, dass jungen Athleten und Athletinnen Zeit gegeben werden muss – ein humaner Leistungssport darf nicht zu früh viel verlangen.“

Die Rusada hatte berichtet, auch eine Untersuchung weiterer Personen aus dem Umfeld der Athletin initiiert zu haben, da diese minderjährig sei. Bereits am 9. Februar wurde die Sperre von der Disziplinarkommission der Rusada jedoch wieder aufgehoben. Der viele Jahre im Zuge des Doping-Skandals in Russland von der Wada gesperrten Agentur obliegt es nun, nach Olympia das Verfahren gegen Walijewa gemäß den Wada-Regeln zu einem validen Ende zu bringen.

© dpa-infocom, dpa:220213-99-112577/11

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