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Bundesverfassungsgericht: Seehofer darf AfD kritisieren – aber nicht als Minister

Der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündet in Karlsruhe das Urteil. Foto: Uli Deck/dpa
Der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündet in Karlsruhe das Urteil. Foto: Uli Deck/dpa

In einem Interview übt Horst Seehofer 2018 harsche Kritik an der AfD. Der Text stand zeitweise auch auf der Ministeriumsseite. Das geht zu weit, urteilt Karlsruhe. Die Bundesregierung muss Neutralität wahren.

Mitglieder der Bundesregierung dürfen die AfD kritisieren – aber nur als Parteipolitiker, nicht als Minister. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage der Partei gegen Innenminister Horst Seehofer klargestellt.

Der damalige CSU-Chef hätte ein Interview, in dem er das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion als „staatszersetzend“ und „schäbig“ bezeichnet, nicht auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichen dürfen. Sich mit dieser Wortwahl äußern durfte er aber. (Az. 2 BvE 1/19)

Die Karlsruher Richter urteilten, dass Seehofer durch die Verbreitung des Medienberichts über die Ministeriumsseite die AfD in ihrem Recht auf politische Chancengleichheit verletzt habe.

Er habe im Meinungskampf staatliche Ressourcen genutzt, über die er nur wegen seines Amtes verfüge. Das verstoße gegen das Neutralitätsgebot. Direkte Konsequenzen für Seehofer hat dieses Urteil nicht. Der Text steht schon lange nicht mehr auf der Internetseite.

Interview der dpa von 2018

Das Interview hatte Horst Seehofer im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur gegeben – unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion versucht, im Bundestag den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen.

Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe „für eine linksradikale Großveranstaltung“ geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.

Seehofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: „Das ist für unseren Staat hochgefährlich.“ Man könne nicht „wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ Außerdem sagte er: „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten.“

Der „Frontalangriff“ auf den Bundespräsidenten sei „einfach schäbig“ gewesen. Später bejahte Horst Seehofer noch, dass die AfD radikaler geworden sei: „Die sind auf der Welle, auf der sie schwimmen, einfach übermütig geworden und haben auch dadurch die Maske fallen lassen.“

Interview auf Seite des Ministeriums

Nach der Veröffentlichung hatte das Ministerium den dpa-Text zu den anderen Medienberichten auf seiner Homepage gestellt. Das allein wurde Seehofer jetzt zum Verhängnis – nicht der Inhalt des Interviews.

Aus dem Gesamtzusammenhang werde klar, dass Seehofer als Parteipolitiker gesprochen habe, entschieden die Richter. Er sei auch zu Themen befragt worden, die nicht sein Ressort betreffen.

Für den Innenminister Seehofer gelten allerdings strengere Regeln. „Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt“, sagte der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei seiner voraussichtlich letzten Urteilsverkündung.

Regierungsmitglieder sind nach der Entscheidung zwar berechtigt, Angriffe gegen ihre Politik öffentlich zurückzuweisen. Dabei müssen sie aber sachlich bleiben.

Urteil folgt bisheriger Rechtsprechung

Das Urteil ist keine Überraschung. 2018 hatte Karlsruhe nach einer AfD-Klage bereits die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) in die Schranken gewiesen. Sie hatte in der Flüchtlingskrise 2015 auf einen Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole „Rote Karte für Merkel!“ per Ministeriums-Pressemitteilung reagiert: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“

Das Innenministerium will künftige Veröffentlichungen nun kritisch prüfen. Einerseits sei das schade, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU). Das Gericht habe aber auch „in wirklich dankenswerter Klarheit festgestellt“, dass eine Teilnahme am politischen Meinungskampf für Politiker mit Regierungsamt weiterhin möglich sei – „auch mit pointierten, ja auch harten Äußerungen“.

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen nannte das Urteil einen „Beweis für einen funktionierenden Rechtsstaat“. Er moniere nicht, dass Horst Seehofer sich in der Sache kritisch äußere. „Das, was Herr Seehofer da gemacht hat, war derbe Kritik. Aber wer viel austeilt, muss auch mal einstecken können.“ AfD-Fraktionschefin Alice Weidel forderte Seehofer dagegen zum Rücktritt auf: „Ein Innenminister als Verfassungsbrecher ist peinlich für das Kabinett und für das ganze Land.“

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser betonte, an der Richtigkeit der von Seehofer getroffenen Aussage ändere das Urteil nichts. „Die AfD ist und bleibt in ihren Zielen staatszersetzend“, sagte er.

weitere Informationen:
➡️ Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts
➡️ Urteil des Bundesverfassungsgerichts in voller Länge
➡️ Urteil BVerfG 2018 gegen Wanka
➡️ Artikel 21 im Grundgesetz
➡️ Informationen zum Organstreitverfahren vor dem BVerfG

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