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AfD-Bundesschiedsgericht bestätigt Ausschluss von Andreas Kalbitz

Andreas Kalbitz im Gespräch mit Journalisten - im Hintergrund haben sich Unterstützer versammelt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Andreas Kalbitz im Gespräch mit Journalisten - im Hintergrund haben sich Unterstützer versammelt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Er hatte es wohl kommen sehen: Das Bundesschiedsgericht der AfD hat den Ausschluss des rechtsnationalen Brandenburger Politikers Andreas Kalbitz bestätigt. Zieht jetzt Ruhe in die Partei ein? Kaum. Denn Kalbitz macht eine Ansage.

Der umstrittene AfD-Rechtsaußen Andreas Kalbitz muss die AfD endgültig verlassen: Das hat das Bundesschiedsgericht entschieden. Es bestätigte den Ausschluss des Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag aus der Partei, den der Bundesvorstand im Mai mehrheitlich beschlossen hatte.

Andreas Kalbitz hatte noch vor der Entscheidung angekündigt, er werde einen Ausschluss nicht hinnehmen. „Ich werde natürlich alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen, um dagegen vorzugehen.“

Der Bundesvorstand habe mit der „juristisch wackeligen und politisch falschen Entscheidung“ der Partei großen Schaden zugefügt. „Inhaltlich halte ich das für unrechtmäßig“, hatte er bereits zuvor zivilrechtliche Schritte angekündigt.

Schiedsgericht tagte in Stuttgart

Das Bundesschiedsgericht der AfD war am Mittag in einem Industriegebiet im Stuttgarter Süden zusammengetreten um über den Ausschluss von Andreas Kalbitz zu entscheiden. In der Sitzung erläuterten Kalbitz und der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen nochmals ihre Positionen.

Am Abend teilte die Partei mit, das Gericht habe „die vom Bundesvorstand im Mai beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz im Hauptsacheverfahren bestätigt“. Kalbitz kommentierte die Entscheidung mit dem Satz: „Ich bin wieder mal raus.“ Und: „Das Urteil war erwartbar, wenn man die politischen Mehrheitsverhältnisse im Schiedsgericht kennt. Es überrascht nicht wirklich.“

Er bedauere sehr, dass politische Erwägungen Vorrang gehabt hätten, sagte Kalbitz der Deutschen Presse-Agentur weiter. Er bezweifle aber, dass diese zivilrechtlich Bestand hätten. Für den Ausgang des kommenden Rechtsstreits bleibe er zuversichtlich.

Kalbitz hatte bereits beim Verlassen der Sitzung angekündigt, sich juristisch zur Wehr setzen zu wollen, sollte der Parteiausschluss bestätigt werden. Er werde zwar die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts akzeptieren. „Aber inhaltlich halte ich das für unrechtmäßig.“

Mai: AfD mit Ausschluss von Andreas Kalbitz

Kalbitz war einer der Wortführer des rechtsnationalen „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke. Im Mai hatte ihn der AfD-Bundesvorstand aus der Partei geworfen.

Als Grund gab er an, Kalbitz habe bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.

Das Berliner Landgericht erklärte den Parteiausschluss später in einem Eilverfahren für unzulässig. Es begründete seine Entscheidung damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Parteischiedsgericht zuständig sei.

Der AfD-Bundesvorstand habe also unzulässigerweise die Mitgliedschaft des 47-Jährigen für nichtig erklärt. Bis zur Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts durfte der rechtsnationale Politiker seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied im Bundesvorstand daher wieder ausüben.

Streit zieht sich eventuell ins Wahljahr

Meuthen sagte in Stuttgart, seine Position zu Kalbitz sei weiterhin, dass dieser eine verfestigte rechtsextreme Vorvita habe. „Wenn er sich davon nicht hinlänglich distanziert, glaube ich, ist das eine sehr klare Aussage.“ Diese könne in der AfD keinen Platz haben. Meuthen zeigte sich am Rande der Sitzung des Bundesschiedsgerichts siegesgewiss: „Wir sind uns unserer Rechtsposition sehr sicher.“

Mit der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts ist das parteiinterne Verfahren um die Mitgliedschaft von Kalbitz abgeschlossen. Seine Ankündigung, nun den zivilgerichtlichen Weg zu beschreiten, zeigt aber, dass sich der seit Wochen geführte Streit fortsetzen und möglicherweise bis ins Wahljahr 2021 hinein verlängern wird.

Dies sind schlechte Vorzeichen für die AfD, die in Meinungsumfragen mit Werten von zuletzt 10 bis 11 Prozent unter ihrem Ergebnis bei der Bundestagswahl 2017 von 12,6 Prozent liegt. Offen ist, ob es am Ende doch noch zu der bereits mehrfach an die Wand gemalte Spaltung der Partei kommt.

Rund ein Dutzend Anhänger von Kalbitz waren vor Ort und unterstrichen den Disput in der Partei: „Wir sind alle bei dir“ und „Kopf hoch!“ riefen sie ihm auf dem Weg zur Sitzung zu und reckten die Daumen nach oben. Zwei Männer trugen Schilder mit den Sprüchen: „Kalbitz ist gut“ sowie „Kalbitz soll bleiben, Meuthen muß weg!“.

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DPA-Fotos:

(li) AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen hat sich in Sachen Kalbitz-Rauswurf durchgesetzt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
(re) Andreas Kalbitz aus Brandenburg galt als Rechtsaußen in der AfD. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

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