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Zuzahlungen für Pflege im Heim steigen trotz Kostendämpfer

Ruth Schwendtner, Mitarbeiterin des Seniorenhaus im Vorbachtal, betreut einen Bewohner des privaten Pflegeheims. Foto: Marijan Murat/dpa
Ruth Schwendtner, Mitarbeiterin des Seniorenhaus im Vorbachtal, betreut einen Bewohner des privaten Pflegeheims. Foto: Marijan Murat/dpa

Schon seit langem müssen viele Heimbewohnerinnen und Heimbewohner damit zurechtkommen, dass die Pflege immer teurer wird. Eine neue staatliche Kostenbremse sollte Entlastung bringen – hat das funktioniert?

Berlin (dpa) – Selbst zu zahlende Anteile für Pflegebedürftige im Heim sind weiter gestiegen und werden laut einer Auswertung von neuen Zuschüssen nur teilweise abgefedert.

Im ersten Jahr im Heim waren zum 1. Juli im bundesweiten Schnitt 2200 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig – 67 Euro mehr als zum 1. Januar, wie eine Analyse des Verbands der Ersatzkassen ergab. Die zu Jahresbeginn eingeführten Zuschläge steigen mit längerem Heim-Aufenthalt und dämpfen dann Kostenzuwächse jeweils stärker. Ohne Zuschüsse wären es im Schnitt für alle nun 2248 Euro als Zuzahlung, 69 Euro mehr als zum 1. Januar.

Pflegebedürftigkeit wird wegen Eigenanteil zum Armutsrisiko

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Für Heimbewohner kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für Investitionen in den Einrichtungen hinzu. Seit Jahresbeginn gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse zudem einen Entlastungszuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil nur für die reine Pflege verringert sich so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent, ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.

Allerdings stieg der Eigenanteil für die reine Pflege nun weiter – ohne Zuschuss im Schnitt auf 964 Euro nach 912 Euro zum 1. Januar. Die Zuschläge bremsten diesen Anstieg ab. Zusammen mit den anderen Zuzahlungen standen vom 1. Januar zum 1. Juli weiter Kostensteigerungen – mit abgestuften Effekten: Im zweiten Jahr im Heim stiegen die Zuzahlungen unter dem Strich im Schnitt noch um 56 Euro auf 2007 Euro, im dritten Jahr um 45 Euro auf 1814 Euro, ab dem vierten Jahr um 32 Euro auf 1573 Euro. Hintergrund sind höhere Löhne, Lebenshaltungs- und Energiekosten, wie der Verband der Ersatzkassen erläuterte.

Verbandschefin Ulrike Elsner sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Entlastung bei den Eigenanteilen sei für Pflegebedürftige besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar. Sie werde durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. „Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko.“ Eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt werde dringend gebraucht. Auch die Länder stünden in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dies würde Pflegebedürftige aktuell um durchschnittlich 469 Euro pro Monat entlasten.

Regionale Unterschiede bei Zuzahlungen

Dabei sind knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen (30,2 Prozent) kürzer als ein Jahr im Pflegeheim, wie aus Daten für Versicherte der Ersatzkassen von 2021 hervorgeht. Ein bis zwei Jahre sind demnach 19,2 Prozent im Heim, zwei bis drei Jahre 14,1 Prozent und länger als drei Jahre 36,4 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner.

Es gibt bei den Zuzahlungen weiter auch große regionale Unterschiede. Am teuersten waren Heimplätze – noch ohne Zuschüsse betrachtet – laut der Auswertung zum 1. Juli in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 2619 Euro im Monat. Am wenigsten kosteten sie demnach in Sachsen-Anhalt mit 1700 Euro. In Baden-Württemberg war auch der Eigenanteil nur für die reine Pflege mit 1286 Euro ohne Zuschüsse am höchsten. Bundesweit am meisten für Unterkunft und Verpflegung zahlen mussten Heimbewohnerinnen und -bewohner in Nordrhein-Westfalen mit nun 1085 Euro im Monat.

Für die Analyse wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Heimen in allen Bundesländern ausgewertet. Die Daten beziehen sich auf Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5.

© dpa-infocom, dpa:220727-99-171265/3


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