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Was die Farbe des Arzt-Rezepts aussagt

Das rosafarbene Rezept gilt als Standardrezept - zumindest für diejenigen, die gesetzlich versichert sind. Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn
Das rosafarbene Rezept gilt als Standardrezept - zumindest für diejenigen, die gesetzlich versichert sind. Foto: Andreas Arnold/dpa/dpa-tmn

Ab zur Apotheke, um die Tabletten oder die Salbe zu holen, die man in der Arztpraxis verschrieben bekommen hat. Ob das Rezept rosa, grün oder gelb ist, ist dabei alles andere als Zufall.

Düsseldorf (dpa/tmn) – Rezept ist nicht gleich Rezept. An der Farbe lässt sich etwa erkennen, wer die Kosten trägt oder wie lange man es einlösen kann. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Ein Überblick:

Rosa: Krankenkasse trägt die Kosten

Ein rosafarbenes Rezept stellt der Arzt oder die Ärztin für Medikamente aus, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. In der Apotheke muss man dennoch das Portemonnaie zücken, denn Versicherte müssen eine Zuzahlung leisten.

Die beträgt zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf und maximal zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, muss man die gesamten Kosten selbst tragen.

Übrigens: Zu viel Zeit sollte man sich mit dem Einlösen eines rosa Rezeptes aber nicht lassen: Nach 28 Tagen ist es nicht mehr gültig.

Gelb: Arzneimittel mit strengen Auflagen

Bei einem gelben Rezept sollte man das Einlösen erst recht nicht auf die lange Bank schieben – es ist nur sieben Tage lang gültig.

Diese Rezeptart gilt für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Laut der Verbraucherzentrale sind das zum Beispiel starke Schmerzmittel, ADHS-Medikamente oder Drogenersatzstoffe wie Methadon.

Grün: Frei verkäufliche Medikamente

Ein grünes Rezept heißt: Das Medikament ist nicht verschreibungspflichtig. Das Rezept ist daher unbegrenzt gültig.

Der Nachteil des grünen Rezeptes ist, dass man das Medikament selbst bezahlen muss – ganz unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.

Laut der Verbraucherzentrale NRW kann es sich aber lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob die Kosten erstattet werden können – zumindest teilweise.

© dpa-infocom, dpa:220609-99-605638/3

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