Gesundheit & Fitness News

Info-Broschüre zu Bluttests auf Down-Syndrom kommt

Bluttests bei Schwangeren können erkennen, ob das Kind an Trisomie 21 erkrankt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Test wohl ab 2022 von den Krankenkassen bezahlt. Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa
Bluttests bei Schwangeren können erkennen, ob das Kind an Trisomie 21 erkrankt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Test wohl ab 2022 von den Krankenkassen bezahlt. Foto: Tobias Kleinschmidt/dpa

Lassen Schwangere ihr Kind auf Down-Syndrom testen, übernehmen ab 2022 die Krankenkassen in Einzelfällen die Kosten dafür. Vorab soll es per Info-Broschüre eine Aufklärung geben.

Berlin (dpa) – Für künftig mögliche Bluttests bei Schwangeren auf ein Down-Syndrom des Kindes auf Kassenkosten gibt es nun auch eine verpflichtende Informationsbroschüre. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken beschloss nun eine „Versicherteninformation“.

Die Broschüre soll als fester Bestandteil der ärztlichen Aufklärung und Beratung eingesetzt werden. Das oberste Gremium des Gesundheitswesens hatte bereits 2019 entschieden, dass die Tests unter engen Voraussetzungen „in begründeten Einzelfällen“ für Frauen mit Risikoschwangerschaften von den Krankenkassen bezahlt werden können. Dies soll nun zusammen mit der neuen Broschüre voraussichtlich ab Frühjahr 2022 möglich sein.

Die Versicherteninformation weist den Angaben zufolge darauf hin, dass die Untersuchungen freiwillig sind. Es wird erklärt, was und wie häufig Trisomien sind, was bei dem Test gemacht wird und wie die Ergebnisse zu verstehen sind. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits Kassenleistung sind.

Der Vorsitzende Josef Hecken sagte, dem Bundesausschuss sei bewusst, dass die Entscheidung nicht in allen gesellschaftlichen Gruppen auf ungeteilte Zustimmung stoßen werde. Es sei rational wie medizinisch aber richtig, jenen Schwangeren eine sichere Alternative anzubieten, denen das Wissen um eine Trisomie persönlich wichtig sei.

© dpa-infocom, dpa:210819-99-897256/4

[plista widgetname=plista_widget_belowArticle]

Hinterlasse einen Kommentar